Das Mittel ist nicht bienengefĂ€hrlich, wenn die Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration laut Gebrauchsanweisung nicht ĂŒberschritten wird (B4). Das Mittel ist giftig fĂŒr Algen, Fische und FischnĂ€hrtiere. Populationen der NĂŒtzlingsarten Raubmilbe (Typhlodromus pyri), Wolfspinnen (Pardosa amentata und palustris), rĂ€uberische Blattwanzen (Orius laevigatus), Siebenpunkt-MarienkĂ€fer (Coccinella septempunctata), LaufkĂ€fer (Poecilus cupreus), Florfliege (Chrysoperla carnea) und Brackwespe (Aphidius rhopalosiphi) werden nicht geschĂ€digt. Das Mittel wird als schwachschĂ€digend fĂŒr Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewĂ€ssern oder KĂŒstengewĂ€ssern ist nicht zulĂ€ssig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). UnabhĂ€ngig davon ist der gemÀà LĂ€nderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflĂ€chengewĂ€ssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem BuĂgeld bis zu einer Höhe von 50.000 EURO geahndet werden.