Das Mittel ist giftig fĂŒr Algen, Fische und FischnĂ€hrtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Dosen nicht in GewĂ€sser gelangen lassen.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewĂ€ssern oder KĂŒstengewĂ€ssern ist nicht zulĂ€ssig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). UnabhĂ€ngig davon ist der gemÀà LĂ€nderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflĂ€chengewĂ€ssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem BuĂgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Das Mittel wird als nichtschĂ€digend fĂŒr Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen), Orius laevigatus (rĂ€uberische Blumenwanze), Poecilus cupreus (LaufkĂ€fer), Chryoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) und als schwachschĂ€digend fĂŒr Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-MarienkĂ€fer) eingestuft. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge als nicht bienengefĂ€hrlich eingestuft (B4).